top of page

Mehr Sicherheit für E-Bike-Fahrende


Um die Sichtbarkeit im Verkehr zu erhöhen und Unfälle zu vermeiden, gilt für E-Bike-Fahrende seit dem 1. April 2022 auch am Tag Fahren mit Licht. Damit die Höchstgeschwindigkeiten, namentlich in Tempo 20- und Tempo 30-Zonen, eingehalten werden, müssen künftig alle schnellen E-Bikes mit einer Tretunterstützung bis 45 km/h mit einem Geschwindigkeitsmesser ausgerüstet sein. Die Ausrüstpflicht mit einem Geschwindigkeitsmesser gilt für neue schnelle E-Bikes ab dem 1. April 2024. Bereits in Verkehr stehende Fahrzeuge müssen bis am 1. April 2027 nachgerüstet werden.


91 Ansichten0 Kommentare

Aktuelle Beiträge

Alle ansehen

Winterwartungsservice

Winterwartungsservice Machen Sie Ihr Fahrzeug - sei es ein Fahrrad, ein E-Bike, ein Motorrad oder ein Mofa - frühlingsfit mit unserem Winterwartungsservice. Von November bis Januar bieten wir einen ko

Neue Öffnungszeiten

Montag – Freitag 08:00 – 12:00 13:00 – 18:00 Samstag: 08:00 -12:00 Nachmittag Geschlossen

Ab April 2022: Tagfahrlicht wird Pflicht – bei allen E-Bikes

Der Bundesrat hat im Dezember 2021 neue Strassengesetze für E-Bikes verabschiedet. Gemäss Verordnung des Bundesamt für Strassen ASTRA müssen ab dem 1. April 2022 sowohl die schnellen E-Bikes (mit Tret

bottom of page